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Die frührömische Familie

27. Juni 2009

Die frührömische Familie als wirtschaftliche, soziale und kultische Einheit

Mittelpunkt der frührömischen Familie war der Famileinvorstand, der pater familias der uneingeschränke Macht  über Ehefrau, Kinder, Sklaven und das Familiengut hatte (res familiaris). Zudem hatte er die Entscheidungsgewalt über die wirtschaftlichen Tätigkeiten und rechtliche Angelegenheiten der Familie inne.

Familien waren durch verwandtschaftliche Verhältnisse oder nachbarschaftliche Beziehungen in Sippen (gens) vereint, die als sakraler Verbund den Gentilkult (sacra gentilicia) pflegten und zudem einen gemeinsamen Gentilnamen  (nomen gentile) trugen. Ursprünglich ein Privileg des patrizischen Adels übernahmen die Plebejer dieses System.

Den gentes übergeordnet waren die Geschlechterverbände. Die verschiedenen Geschlechter waren in den curiae zusammengefasst, an ihrer Spitze stand ein curio (die Geschlechter selbst hatten keinen Vorsteher). Die Geschlechterverbände fungierten in sakraler Funktion, sowie als Organisationsform für die Volksversammlung und das Heereswesen.

Die Volksversammlung (comitia curiata) war demnach nach Kurien geordnet. Diese war für die Entscheidung in familienrechtlichen Angelegenheiten (bspw. wenn der Familienvorstand starb) zuständig, beriet über öffentliche Anliegen des Volkes und bestätigte die höchsten Beamten der Gemeinde in ihrer Amtsgewalt. Und im Krieg  zogen die Waffenfähigen in der Kurienordnung ins Feld.

Die Kurien waren während der Königszeit in drei gentilizische Stämme (tribus) vereint,  die Bedeutung der Kurien war im öffentlichen Leben jedoch größer.  In der intakten archaischen Sozialstruktur setzte sich das römische Gesamtvolk (populus Romanus oder Quirites) aus ded drei Tribus zusammen.

Die Oberschicht der römischen Gesellschaft bildeten während der Königszeit die Patrizier, ein Geburts- und Grundbesitzadel. Die Herausbildung des Patriziates geht vermutlich auf die Enstehung eines Reiteradels zurück, der die berittene Gefolgschaft des Königs stellte (die „Ritter“, equites, ursprünglich celeres=die Schnellen, sind identisch mit den Patriziern. „Herrschaft der Reiterei“ →besondere Stellung dieser Klasse).

Der patrizische Adel war im frühen Rom ein geschlossener Stand, der sich nach  Beginn der Ständekämpfe noch enger zusammenschloss (bspw. wurde die Heirat zwischen Patriziern und Plebejern verboten). Die viri boni et strenui zeichneten sich auch durch ihre besondere Lebensweise (ausgedrückt in Standesabzeichen) vom gewöhnlichen Volk ab.  Die Patrizier waren vorallem wirtschaftlich mächtig durch Grundbesitz und  Kriegsbeute.

Die plebs bildeten in der frührömsichen Gesellschaft den anderen Stand. Die Plebejer verfügten zwar über das Bürgerrecht, besaßen jedoch nicht die Privilegien der Patrizier. Die Plebs als Stand setzten sich vermutlich aus Bauern und einer städtischen Unterschicht von Handwerkern und Kaufleuten zusammen.

Anzumerken ist

-dass die Plebs zwar bis in die Königszeit zurückreichen, sich aber erst nach 500 v. Chr. als Sondergemeinde mit eigenen Institutionen herausbilden. Somit ist die Plebs eine spezifisch römische Einrichtung (Vgl. die etruskische Sozialordnung war nur in Adel und Unterschicht gegliedert).

-dass ich noch mehr zu den Plebs lesen und schreiben werde…

Lit.: Alföldy, G. Römische Sozialgeschichte, Wiesbaden 1984.

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